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Abrechnungsmöglichkeiten im Überblick für Leistungen des sektoralen Heilpraktikers

 

Private Krankenversicherung -

ohne Rezept

Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben und KEIN Rezept für Physiotherapie:

Wenn Ihre PKV die Leistungen eines sektoralen Heilpraktikers nicht spezifisch ausschließt, dann können Sie ohne Rezept zu mir kommen. Die Rechnung wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt, die Sie bei Ihrer Privatversicherung als Heilbehandlung geltend machen und eine Rückerstattung beantragen, sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind. Manche Versicherer bieten sogar einen 100 %-igen Versicherungsschutz für den Bereich "Heilmittel" an.

 

Private Krankenversicherung (PKV) -

mit Rezept

Wenn Sie eine private Krankenversicherung (PKV) haben und ein ärztliches Rezept für Physiotherapie haben:

Nach Abschluss der Therapie bekommen Sie eine Rechnung, die Sie begleichen und dann bei Ihrer PKV einreichen; abhängig davon, wie Ihr Versicherungsvertrag gestaltet ist, bekommen Sie die Leistungen Ihres Rezeptes von Ihrer Versicherung teilweise oder vollständig erstattet. Ich empfehle Ihnen, sich bei Ihrer PKV vorher über die Rückerstattung zu informieren.

Die Preise richten sich nach der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh).

 

Selbstzahler - ohne Rezept

Durch die zusätzliche Zertifikation zur Heilpraktikern beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie kann jeder Patient als Selbstzahler einen Termin bei mir vereinbaren. Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten erhält der Patient, der keine Heilpraktikerversicherung hat, lediglich eine Quittung/Rechnung über die gezahlten Leistungen. Damit können Sie am Ende des Jahres versuchen, die Heilpraktikerleistung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzuziehen.

 

Für alle Wellness-/Präventivanwendungen wird vor Beginn der Anwendung ein Präventionsvertrag für Sie erstellt.

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